Abstellen von Gegenständen in den Wohnanlagen
Wir möchten alle Bewohnerinnen und Bewohner darauf hinweisen, dass keine Möbel, Elektrogeräte, Kartons oder andere Dinge mit dem Hinweis „Zu verschenken“ vor die Häuser gestellt werden dürfen.
Das Abstellen von Gegenständen im öffentlichen Bereich führt nicht nur zu einem unordentlichen Erscheinungsbild, sondern kann auch als illegale Müllentsorgung gewertet werden – mit entsprechenden Konsequenzen und Strafen.
Wenn Sie Dinge weitergeben möchten, nutzen Sie bitte dafür passende Alternativen – zum Beispiel Online-Verschenkportale oder Secondhandläden. So finden Ihre Gegenstände ein neues Zuhause und unsere Wohnanlagen bleiben sauber und ordentlich.
In diesem Zuge möchten wir Sie daran erinnern, dass es gemäß unserer Hausordnung auch nicht erlaubt ist Gegenstände im Treppenhaus sowie Keller- und Dachboden abzustellen. Das Treppenhaus gilt als Flucht- und Rettungsweg und muss daher jederzeit frei zugänglich bleiben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!