Die VWG bewirtschaftet 1.363 Wohnungen, 6 Gewerbeimmobilien und 580 Pkw-Garagen / Stellplätze. Ein Großteil unseres Bestands liegt im ...
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Um eine Wohnung bei der VWG anzumieten, ist es zunächst erforderlich Mitglied bei uns zu werden. Dabei sind Sie so flexibel wie ein Mieter – genießen jedoch viele Vorteile: beispielsweise ein besonders gutes Preis-
Leistungs-Verhältnis, lebenslanges Wohnrecht und demokratische Mitbestimmungsrechte.
Mehr Wohnen für’s Geld
Als Genossenschaft wirtschaften wir im Sinne unserer Mitglieder. Gewinne bleiben, bis auf eine Dividendenzahlung an unsere Mitglieder, in der Genossenschaft und ihrem Bestand. Wer bei uns wohnt, profitiert daher von einem besonders guten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Lebenslanges Wohnrecht und Mitbestimmung
Als Mitglied der Genossenschaft werden sie zugleich ihr Miteigentümer.
Das heißt: Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen und Sie genießen grundsätzlich lebenslanges Wohnrecht. Darüber hinaus können Sie auf den jährlichen Mitgliederversammlungen über unsere Geschäftspolitik mitbestimmen.
Andere Begriffe
Wenn Sie bei uns einziehen, werden Sie bald merken, dass einige Dinge bei uns anders heißen. So unterzeichnen Sie beispielsweise keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag. Das ist praktisch ganz ähnlich – allerdings mit dem feinen Unterschied, dass Dauernutzungsverträge nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden können.
Um eine Wohnung anzumieten, erwerben Sie Geschäftsanteile an der Genossenschaft. Ein Anteil beträgt 310,00 EUR. Sie erhalten auf Ihre Anteile eine jährliche Dividende. Wenn Sie die Mitgliedschaft wieder kündigen, erhalten Sie Ihre Einzahlung natürlich zurück – allerdings unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Fristen, die Sie unserer Satzung (§7) entnehmen können.