Häufige Fragen

Vermietung

Bitte füllen Sie unseren Interessentenbogen aus oder besuchen Sie uns während der Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle. Wenn Ihre Vorstellungen mit unseren freien Wohnungen übereinstimmen, erhalten Sie per E-Mail ein Wohnungsangebot von uns.

Der Dauer-/Nutzungsvertrag kann vom Mitglied bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats schriftlich gekündigt werden.

Wir benötigen die Kündigung im Original mit der eigenhändigen Unterschrift aller Vertragspartner. Die Kündigung kann postalisch verschickt oder persönlich in unserer Geschäftsstelle abgegeben werden. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind nicht rechtswirksam.

Sie erhalten von uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Vorab vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Vorabnahme der Wohnung, um den aktuellen Zustand begutachten zu können und Einzelheiten zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, zum Auszug usw. zu besprechen.

Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt nicht automatisch mit Kündigung der Wohnung. Falls Sie die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft wünschen und bislang kein entsprechendes Schreiben eingereicht haben, ist eine explizite, schriftliche Kündigung mit eigenhändiger Unterschrift (E-Mail, Scan, Fax, etc. sind nicht ausreichend) notwendig. Andernfalls bleibt Ihre Mitgliedschaft bestehen. Entsprechend § 7 unserer Satzung beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Geschäftsjahres.

Die VWG bietet die freiwerdenden Wohnungen zunächst ihren Mitgliedern an, da diese bei der Vergabe Vorrang nach § 14 „Wohnliche Versorgung der Mitglieder“ unserer Satzung haben.

Sollte sich kein Mitglied für die Wohnung interessieren, treten wir an unsere freien Interessenten heran. Dann ist es möglich, dass auch die derzeitigen Bewohner uns potenzielle Nachmieter vorschlagen.

Nein, nur die VWG darf ihre Wohnungen inserieren.

Bitte teilen Sie uns Vor-, Nachname und den Einzugstermin der Person mit, die Sie als Untermieter/in aufnehmen möchten. Nach Prüfung der Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Wenn ein Vertragspartner austreten möchte, müssen alle Vertragspartner gemeinsam schriftlich einen Antrag auf Änderung des Nutzungsvertrages stellen. In Einzelfällen kann die Entlassung abgelehnt werden. Dies kann passieren, wenn der verbleibende Vertragspartner die Zahlung der Nutzungsgebühr oder der Genossenschaftsanteile nicht alleine leisten kann. Hier versuchen wir für Sie eine Lösung zu finden.

Kleintiere, wie z.B. Fische, Hamster, Vögel gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Für die Haltung aller anderen Tiere, wie z.B. Hunde und Katzen wird die vorherige Zustimmung der VWG benötigt.

Nutzungsgebühr

Ihre Nutzungsgebühr überweisen Sie bitte jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats auf das Ihnen mitgeteilte Bankkonto der VWG. Zur pünktlichen Zahlung kommt es auf das Datum des Eingangs auf unserem Konto an. Sollten Sie Ihre Nutzungsgebühr einmal nicht pünktlich zahlen können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um eine Lösung zu finden. Andernfalls riskieren Sie Zahlungsaufforderungen und Mahnschreiben, die mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden sein können.

Es besteht die Möglichkeit, Ihre Nutzungsgebühr jeweils zu Beginn eines Monats im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Bankkonto abbuchen zu lassen. Sollten Sie dies wünschen, teilen Sie es uns bitte mit und wir lassen Ihnen ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zur Unterschrift zukommen.

Schäden und Hausordnung

Wenn Sie Probleme mit einem Nachbarn z.B. wegen Lärmbelästigungen haben, empfehlen wir im ersten Schritt das persönliche Gespräch zu suchen. Sollte dieses nicht zu Veränderungen führen, setzen Sie uns bitte schriftlich über die Störung in Kenntnis. Bitte führen Sie hierzu ein Protokoll, aus dem Datum, Uhrzeit und Dauer der Störung hervorgehen.

Sofern es sich um einen Fehlalarm handelt, wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Techem Energy Services GmbH unter Tel. 08 00 - 20 01 26 4. Dort können Sie umgehend einen Termin zum Austausch des Rauchwarnmelders vereinbaren.

Während unserer Öffnungszeiten stehen Ihnen unsere Kollegen aus der technischen Abteilung gern zur Verfügung. Auch per E-Mail oder über unser Schadenformular auf unserer Homepage können Sie uns über Schäden informieren.

Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie in Notfällen (z.B. Wasserschäden) einen Kollegen unter unserer Notdienstnummer (Tel. 0531/129898-79) erreichen.

Betriebskosten

Gemäß § 556 BGB muss der Vermieter die Abrechnung spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zustellen. Demnach müssen wir Ihnen z.B. die Betriebskostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2024 bis zum Ende des Monats Dezember 2025 übersenden. Einen genauen Zeitpunkt können wir leider nicht nennen.

Tipp für die Einkommenssteuererklärung: Sollten Sie Ihre Einkommenssteuererklärung vor Zustellung der Betriebskostenabrechnung erledigen, können Sie die Werte aus der letzten Abrechnung verwenden.

Die Abrechnung kann erst erfolgen, wenn das gesamte Abrechnungsjahr geschlossen ist und von den Versorgern alle abrechnungsrelevanten Belege vorliegen. Erst dann stehen die im Abrechnungszeitraum angefallenen Gesamtkosten fest und können gemäß den gesetzlichen Anforderungen verteilt werden.

Die Anpassung der Vorauszahlungen erfolgt zur Vermeidung von Nachzahlungen. Ein Stopp der Anpassung der Vorauszahlungen verhindert nicht die Erhöhung Ihrer Betriebskosten, sondern führt ggf. zu höheren Nachzahlungen. Wir versuchen, bereits erkennbare Preissteigerungen in die Vorauszahlungen einzukalkulieren.

Durch die Verbrauchsinformation sollen Mietende monatlich über die jeweilige individuelle Verbrauchsentwicklung für Warmwasser und Heizungsenergie informiert werden, um den Energieverbrauch und damit CO2 zu reduzieren. Die Verbrauchsinformation ist eine gesetzlich vorgeschriebene Information des Vermieters. Sie können diese nicht abbestellen, da die Benachrichtigungen den Mietenden fortlaufend zu einem Bewusstsein über Ihren Verbrauch verhelfen sollen.

Ja, teilen Sie uns hierzu einfach die entsprechende E-Mail-Adresse mit.

Nähere Informationen zur Abrechnung und zur Verbrauchsinformation der Firma Techem finden Sie unter www.techem.de/allesimblick