Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Neue Mitglieder nehmen wir nur bei gleichzeitiger Anmietung einer Wohnung, eines Stellplatzes oder einer Garage auf. Bei Interesse an einer Anmietung prüfen Sie gern regelmäßig unsere Angebote oder tragen Sie sich im Mietinteressentenformular ein.

Lediglich minderjährige Kinder von Mitgliedern können ohne die Anmietung einer Wohnung Mitglied werden.

Wie viele Geschäftsanteile muss ich erwerben?

Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 310,00 €. Für den Beitritt wird zusätzlich eine einmalige Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben. Die Anzahl der erforderlichen Geschäftsanteile richtet sich nach der Größe der Wohnung (1 Zimmer = 1 Anteil; 2 Zimmer = 2 Anteile usw.).

Für die Anmietung eines Stellplatzes oder einer Garage wird lediglich ein Geschäftsanteil in Höhe von 310,00 € benötigt.

Die Zeichnung von Anteilen ist pro Mitglied auf 10 Anteile limitiert.

Wie hoch ist die Dividende auf die Geschäftsanteile und wann wird diese ausgeschüttet?

Gemäß unserer Satzung beträgt die maximale Ausschüttung 4 % auf die Einlage. Die tatsächliche Höhe wird jedes Jahr durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Die Dividende für das laufende Jahr wird jeweils Ende Juni / Anfang Juli des Folgejahres nach der Mitgliederversammlung ausgezahlt.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Als Mitglied können Sie Ihre Mitgliedschaft vollständig kündigen oder nur von einzelnen Anteilen zurücktreten. Dazu ist eine explizite, schriftliche Kündigung mit eigenhändiger Unterschrift (E-Mail, Fax, Scan, Kopie sind nicht ausreichend) erforderlich. Entsprechend § 7 unserer Satzung beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Geschäftsjahres. Sie muss spätestens am 30.09. des Jahres der Genossenschaft zugegangen sein, zu dessen Ende die Kündigung erfolgen soll. Die Rückzahlung Ihres Guthabens erfolgt nach der Mitgliederversammlung im darauffolgenden Sommer.