Organe

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft. Alle Mitglieder sind hier stimmberechtigt – unabhängig von der Höhe ihrer Geschäftsanteile. In der Mitgliederversammlung werden grundlegende Entscheidungen getroffen, z. B.:

  • Beschluss über die Satzung und deren Änderungen
  • Wahl des Aufsichtsrats
  • Entgegennahme des Jahresabschlusses
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

Sie findet in der Regel einmal jährlich statt. Die Einladung hierzu veröffentlichen wir mindestens zwei Wochen vorher auf unserer Internetseite und in der Braunschweiger Zeitung.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird in der Mitgliederversammlung gewählt und bestellt den Vorstand. Er ist das Kontrollorgan der Genossenschaft und hat folgende Aufgaben:

  • Bestellung und Abberufung des Vorstands
  • Überwachung der Geschäftsführung
  • Prüfung des Jahresabschlusses
  • Bericht an die Mitgliederversammlung

Vorstand

Der Vorstand leitet die Genossenschaft und ist für das operative und strategische Geschäft zuständig. Seine Aufgaben umfassen unter anderem:

  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Vertretung der Genossenschaft nach außen