Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft. Alle Mitglieder sind hier stimmberechtigt – unabhängig von der Höhe ihrer Geschäftsanteile. In der Mitgliederversammlung werden grundlegende Entscheidungen getroffen, z. B.:
- Beschluss über die Satzung und deren Änderungen
- Wahl des Aufsichtsrats
- Entgegennahme des Jahresabschlusses
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Sie findet in der Regel einmal jährlich statt. Die Einladung hierzu veröffentlichen wir mindestens zwei Wochen vorher auf unserer Internetseite und in der Braunschweiger Zeitung.